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Wir feiern wieder Gottesdienst!

- seit Anfang Mai. Und wir sind froh und dankbar darüber – wenn auch manches anders sein muss als gewohnt.

 Wir bitten alle Mitfeiernden, sich unbedingt an die folgenden Regelungen zu halten:

  1. Bringen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung mit und tragen diese während des Gottesdienstes.
  2. Halten Sie Abstand, vor allem beim Betreten und Verlassen der Kirche!
  3. Zur Kontaktnachverfolgung im Falle von Infektionen durch das Gesundheitsamt sind wir dazu  verpflichtet, am Eingang von allen Besucherinnen und Besuchern Name, Vorname und Adresse oder Telefonnummer zu erfassen. Die Daten werden im Pfarramt 21 Tage lang aufbewahrt und danach vernichtet.Wenn Sie zum Gottesdienstbesuch eine vorbereitete Notiz mit Ihren Kontaktdaten schon mitbringen, hilft uns das organisatorisch. Vielen Dank!
  4. Am Eingang steht auch ein Spender zur Händedesinfektion bereit.
  5. Auf einen Handschlag zur Begrüßung oder Verabschiedung verzichten wir. Dies dient wie alle hier aufgeführten Maßnahmen dem gegenseitigen Schutz vor Infektion. Wir bitten dafür um Verständnis.
  6. Um den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, zu wahren, besetzen wir in jeder zweiten Bankreihe nur die jeweils äußersten Sitzplätze. Die vorgesehenen Plätze sind durch Liedblätter markiert. So können wir bis zu 20 Personen in der Kirche begrüßen. Weitere 8 können ins Gemeindehaus ausweichen und den Gottesdienst über Lautsprecher verfolgen. Darüber hinaus können keine Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Der Zugang zur Empore ist gesperrt.
  7. Gesangbücher werden nicht ausgeteilt. Bitte nehmen Sie Ihr Liedblatt im Anschluss mit nach Hause.
  8. Berühren Sie ausliegende Materialien (Gemeindebriefe, Info-Blätter etc.) nur dann, wenn Sie beabsichtigen, diese auch mitzunehmen.

Informationen zu den Hintergründen der Sicherheitsmaßnahmen finden Sie unter https://www.evkirchepfalz.de/aktuelles-und-presse/pressemeldungen/detail/grundrecht-auf-freie-religionsausuebung-3283/

Die Rechtsgrundlage für die Wiederaufnahme von Gottesdienstfeiern entnehmen Sie der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30. April 2020, § 2, zu finden unter: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Das Presbyterium der Protestantischen Kirchengemeinde Altrip