Seit 25.05.2018 muss die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umgesetzt werden.
In Zusammenarbeit mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Landeskirche – der Rechtsanwaltskanzlei Kinast & Partner – wurden einige Leitfäden und eine Handlungsanweisung erarbeitet. Die Leitfäden geben Informationen zu den –teilweise neuen – Betroffenenrechten, dem wichtigen Thema der Einwilligung und zu den – teilweise ebenfalls neuen – Informationspflichten gegenüber den Betroffenen.
Die Unterlagen sind dauerhaft im Intranet unter „Recht – Datenschutz – Handlungsanweisungen/Leitfäden“ zu finden. Für weitergehende Fragen steht im LKR Pia Schneider (Datenschutzbeauftragte) unter Tel.: 06232 / 667-434 zur Verfügung.
Hier die Leitfäden und die Handlungsanweisung der Landeskirche als Download:
Die Kölner Medienrechts-Kanzlei Wilde Beuger Solmecke über die DSGVO und Fotografie:
"Ein Thema hat uns hier in der Kanzlei nicht mehr losgelassen – zahlreiche Journalisten, Fotografen, Kameraleute und Fernsehunternehmen haben uns gefragt, welche Auswirkungen die DSGVO seit dem 25. Mai auf Bilder von Personen hat. Denn das bisher geltende KUG könnte von der DSGVO verdrängt werden, so die Befürchtung. Bereits kurz nach Anwendbarkeit der DSGVO klärt sich nun vorerst die Rechtslage: Die Aufnahme einer Fotografie fällt ab sofort wohl unter die DSGVO. Doch wenn es um die Veröffentlichung von Fotografien geht, ist laut einer Entscheidung des OLG Köln zumindest für Journalisten weiterhin das KUG anwendbar. "