Seit 2015 gilt die Vereinbarung zwischen der EKD und GEMA erstmals, daß Veranstaltungen von Kirchengemeinden, kirchlichen Vereinen oder Einrichtungen mit Musiknutzung der GEMA zu melden sind.
Entsprechende Hinweise sowie einen Meldebogen als PDF-Download stellen wir hier zur Verfügung.
Nach dem Pauschalvertrag wird unterschieden zwischen
Bearbeitungshinweis: Soweit hier ein Fall der vorgenannten nicht meldepflichtigen Veranstaltungen vorliegt, ist die Bearbeitung dieses Meldebogens beendet (keine Meldung erforderlich).
1 Pfarr-/Gemeindefest jährlich
1 Kindergartenfest jährlich pro KiTa
1 adventliche Feier mit Tonträgermusik jährlich oder
1 adventliche Feier mit Livemusik, sofern die Ausübenden/Auftretenden nicht-gewerbliche Musiker sind
1 Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik monatlich
a) Konzert mit
b) sonstige meldepflichtige Veranstaltungen wie: