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Die Endgültige Vocatio

Nach Abschluss der Zweiten Ausbildungsphase benötigt die Lehrkraft die Endgültige Bevollmächtigung, wenn sie die Zweite Staatsprüfung erfolgreich abgelegt hat und mit Religionsunterricht an einer Schule beauftragt wurde. Diese wird von der Landeskirche erteilt, auf deren Gebiet die Schule liegt.

Ein Antrag auf die Endgültige Vocatio ist zugleich eine Anmeldung zur Teilnahme an einer Vokationstagung. Bitte füllen Sie dafür das Antragsformular aus und reichen Sie dies mit Kopien Ihrer Zeugnisse und einer Kirchenmitgliedsbestätigung Ihres Pfarramtes beim Amt für Religionsunterricht in Speyer ein.

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Die vorläufige Vocatio  
Die endgültige Vocatio  
Vokationstagungen  
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Antragsformulare und rechtliche Regelungen

Antrag auf eine vorläufige Bevollmächtigung
Antrag auf die endgültige Bevollmächtigung
Vokationsordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz unkommentiert / kommentiert
Die kirchliche Verantwortung für den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen (Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz)

Rückfragen beantwortet gern:
Horst Heller, RPZ St. Ingbert, Josefstaler Straße 22, 66386 St. Ingbert
Telefon: 06894 34877
Mail: rpz.igb(at)evkirchepfalz.de