Die vorläufige Vocatio
Sie wird für die Zeit der Ausbildung von der Landeskirche erteilt, in deren Gebiet die Lehrperson wohnt.
Wie kann ich die vorläufige Vocatio erhalten?
Dazu ist ein entsprechendes Antragsformular, die sogenannte Erklärung, auszufüllen und beim Amt für Religionsunterricht einzureichen. Zusätzlich werden eine Kopie der Ersten Staatsprüfung bzw. des Bachelor- und Master-Examens und eine Kirchenmitgliedsbescheinigung benötigt, die man kurzfristig beim Pfarramt erhalten kann.
Liegt mein Wohnort auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche der Pfalz?
Die vorläufige Vocatio
Die endgültige Vocatio
Vokationstagungen
zurück zum Hauptartikel
Antragsformulare und rechtliche Regelungen
Antrag auf eine vorläufige Bevollmächtigung
Antrag auf die endgültige Bevollmächtigung
Vokationsordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz unkommentiert / kommentiert
Die kirchliche Verantwortung für den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen (Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz)
Rückfragen beantwortet gern:
Horst Heller, RPZ St. Ingbert, Josefstaler Straße 22, 66386 St. Ingbert
Telefon: 06894 34877
Mail: rpz.igb(at)evkirchepfalz.de