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Prot. Kirchengemeinde Römerberg
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67354 Römerberg
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Losung

Losung für Dienstag, 16. Juli 2024
Warum sprichst du denn, Jakob, und du, Israel, sagst: »Mein Weg ist dem HERRN verborgen, und mein Recht geht an meinem Gott vorüber«?
Jesaja 40,27

Jesus sprach zu den Jüngern:  O ihr Toren, zu trägen Herzens, all dem zu glauben, was die Propheten geredet haben! Musste nicht der Christus dies erleiden und in seine Herrlichkeit eingehen?
Lukas 24,25-26

© Evangelische Brüder-Unität

Gemeinsam Gottes Wort feiern: Unsere Gottesdienste

 

 

 

Aktuelle Richtlinien für den Gottesdienstbesuch:

Derzeit besteht, außer an vom Presbyterium speziell ausgesuchten Terminen, keine Maskenpflicht. Wer trotzdem weiter Maske tragen möchte, kann das in eigenem Ermessen tun und ist uns weiterhin herzlich willkommen. Bitte beachten Sie, dass sich die Regeln aufgrund des Infektionsgeschehens jederzeit ändern können.

 


Unsere nächsten Gottesdienste

Datum 

  Uhrzeit 

Ort

  ZelebrantIn 

07.07.

10 Uhr

Friedenskirche Mecht.

Pfrin. Wüst

07.07.

10 Uhr

Gemeindesaal Mecht.

Petra Hofmann

11.07.

8.30 Uhr

kath. Kirche Heiligenstein

Pfrin. Beyerle, Past. ref. Alschner

11.07.

10.15 Uhr

Friedenskirche Mecht.

Pfrin. Beyerle, Past. ref. Alschner

14.07.

10.30 Uhr

kath Kirche Mecht.

Pfr. Henning, Pfrin. Beyerle

21.07.

10 Uhr

Friedenskirche Mecht.

Pfrin. Beyerle

28.07.

10 Uhr

Friedenskirche Mecht.

Pfrin. Beyerle



STATUS statt Stelldichein

Auch in Zeiten von Corona möchten wir mit Ihnen verbunden bleiben.
Über den Whatsapp-Status von Pfarrerin Beyerle erhalten Sie mehrmals pro Woche Impulse zum Nachdenken sowie die neuesten Infos über das kirchliche Leben in Ihrer Gemeinde auf Ihr Smartphone.
Wer den Status einsehen möchte: Einfach eine Whatsapp an folgende Nummer  schicken:

0152-02422172

(Zum Abmelden Nummer einfach wieder löschen.)
Ihre Prot. Kirchengemeinde Römerberg

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Taufen:

Da unser Platzangebot in der Kirche sehr begrenzt ist, hat das Presbyterium beschlossen, ebenfalls die Praxis zu übernehmen, die in vielen anderen Kirchengemeinden schon so eingeführt ist: Seit Oktober 2020 darf die Taufgesellschaft im Gottesdienst aus maximal 25 Personen inkl. Täufling bestehen.

 

 

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