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Morgenmeditation am 26.11. unter 3G-Regel, Frühstück 2G

Auch am Freitag, 26.11.2021 laden wir noch einmal zur Morgenmeditation mit anschließendem Frühstück ein.

Aufgrund der am Mittwoch in Kraft getretenen 28. Covid-Landesverordnung gelten dafür jetzt folgende Vorgaben:

Für die Morgenmeditation um 6 Uhr in der Kirche gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht sowie die 3G-Regel. Das heißt, Teilnehmende müssen geimpft oder genesen sein oder einen Testnachweis vorlegen. Das gilt für Erwachsene sowie Jugendliche. Die Testungen in der Schule genügen nicht! Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten sind Geimpften gleichgestellt.

Für das Frühstück um 6.30 Uhr gelten die Regeln für die Gastronomie: 2G außer für Minderjährige mit Testnachweis. Das heißt, dass ungeimpfte Erwachsene am Frühstück nicht teilnehmen können - und ungeimpfte Jugendliche wie schon bei der vorherigen Meditation nur mit Testnachweis.

Ab der kommenden Woche wird das Frühstück dann ganz entfallen.
Stattdessen verschiebt sich der Beginn der Morgenmeditation in der Kirche ab 3.12. auf 6.30 Uhr.

Die weiteren Termine:
Freitag, 3.12. (zum 2. Advent), 6.30 Uhr
Freitag, 10.12. (zum 3. Advent), 6.30 Uhr
Freitag, 17. Dezember (zum 4. Advent), 6.30 Uhr

In der Kirche können wir die nötigen Abstände problemlos einhalten. Im DBH-Saal werden wir zusehen, dass zwischen den Gästen mindestens ein Sitzplatz frei bleibt. Nur am Platz entfällt die Maskenpflicht. Wir führen eine Anwesenheitsliste mit Ihren Kontaktdaten und müssen Sie um Auskunft über Ihren Impf- bzw. Genesenenstatus bitten.

Sie erleichtern uns die organisatorischen Dinge, wie etwa die Vorbereitung der Kontaktdatenliste, wenn Sie sich vorab per E-Mail anmelden: pfarramt.altrip(at)nospamevkirchepfalz.de.