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Landeskirche beschleunigt Maßnahmen bis zur Klimaneutralität

Mit dem Beschluss des "Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität in der Ev. Kirche der Pfalz" bestätigt die Landessynode am 11. Mai 2023 das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2035 um 90 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2019 zu reduzieren. Im Anschluss werden die Treibhausgasemissionen so weit reduziert, dass Ende des Jahres 2040 Treibhausgasneutralität gewährleistet ist. Alle kirchlichen Ebenen, Einrichtungen, Aufgabengebiete und Verwaltungen sollen dieses Ziel für sich und gemeinsam verfolgen.

Die Treibhausgasbilanz für das Jahr 2020 zeigt, dass die Landeskirche das selbstgesteckte Ziel erreicht hat, den Ausstoß von Treibhausgasen um 40 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2005 zu senken. Einen gewissen Anteil daran haben die Effekte durch die Corona-Pandemie. Vor allem ist es jedoch auf das Engagement von Gemeinden zurückzuführen, die sich für Klimaschutz engagieren. Sie machen vor, dass hohe Einsparungen bis hin zur Klimaneutralität möglich sind. Diese guten Vorbilder sollten zum Standard werden.

In dem Bericht "Schutz von Klima und Biodiversität in der Ev. Kirche der Pfalz" werden Schritte zur Umsetzung in Theologie und Verkündigung, Bildung und gesellschaftlichem Engagement, Gebäuden und erneuerbaren Energien, Mobilität, Beschaffung und Biodiversität dargestellt. Es sind hier auch die Grundsätze und Ansatzpunkte zusammengestellt, wie die Treibhausgasemissionen, die durch den Unterhalt von Gebäuden, durch die Mobilität und Beschaffung entstehen, bis 2035 auf 10 Prozent reduziert werden können. Zudem sollen Grundstücke in kirchlichem Eigentum so bewirtschaftet werden, dass sie die Artenvielfalt fördern.

Einen Baustein für die Umsetzung bildet weiterhin die "Richtlinie für klimafreundliches Heizen in der Ev. Kirche der Pfalz", kurz Heizungsrichtlinie. Sie regelt u.a, dass ab Januar 2023 keine reinen Gas- und Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen.

 

 

CO2-Berechnung – wie geht das?

Wir vereinfachen in diesem Rahmen die Berechnung auf den Verbrauch von Heizenergie und Strom für den Gebäudebetrieb. Dafür werden die jährlichen Verbrauchswerte in Kilowattstunden mit einem Emissionsfaktor multipliziert. Der Emissionsfaktor und damit die Klimawirksamkeit unterscheiden sich je nach Brennstoff. Falls Sie es selbst abschätzen möchten, hier die wichtigsten Emissionsfaktoren:

Erdgas: 0,233 kg CO2/kWh

Heizöl: 0,322 kg CO2/kWh

Holzpellets: 0,022 kg CO2/kWh (1 kg Pellets entsprechen 4,8 kWh)

Solarthermie: 0,025 kg CO2/kWh

Fernwärme aus Kohle-Kraftwärmekopplung: 0,270 kg CO2/kWh

Fernwärme aus einem Müllheizkraftwerk: 0,121 kg CO2/kWh

Strommix DE 2019: 0,478 kg CO2/kWh

Die Emissionsfaktoren orientieren sich an den Grundsätzen der EKD zur Ermittlung der CO2-Emissionen in Landeskirchen und Diözesen.