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Richtlinie für ökologische und soziale Beschaffung

Am 8. Dezember 2015 hat der Landeskirchenrat die "Richtlinie zur Beschaffung  von Waren und Dienstleistungen nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten" beschlossen. Im Jahr 2019 wurde sie aktualisiert.

Die Kirchen in Deutschland haben als zweigrößter Arbeitgeber eine bedeutende Nachfragemacht. Die Wahl des Wareneinkaufs und der Dienstleistungsbezug ist nicht nur relevant in Bezug auf Qualität und Wirtschaftlichkeit, sie haben zudem Einfluss auf den Ressourcenverbrauch, die Umweltbelastungen und die Lebensbedingungen, welche mit Produktion, Transport, Verbrauch und Entsorgung verbunden sind. 

Recyclingpapier spart Wasser, Energie und Holz; Ökostrom fördert den Umbau hin zu einem regenerativen Energiesystem; sparsame, langlebige Elektrogeräte benötigen weniger Strom für den Betrieb. Fair gehandelte Lebensmittel ermöglichen den Produzenten ein Leben in Würde. Unsere Kaufentscheidungen bestimmen die Welt.

Die Landeskirche möchte ihre Verantwortung für Mensch und Schöpfung wahrnehmen und durch nachhaltiges Wirtschaften zur Bewahrung der Schöpfung und zu mehr Gerechtigkeit beitragen.

Die Richtlinie gilt verbindlich für die landeskirchliche Verwaltung, als Leitlinie für die Kirchengemeinden und -bezirke und als Empfehlung für die diakonischen Werke

Die Richtlinie und diverse Anlagen stehen zu Download bereit:

Beschaffungsrichtlinie 2019

Beschaffungsliste

Erklärung zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards

Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen

Informationen zu den Siegeln

Empfehlungen zum Einsatz von Umweltschutz- und Recyclingpapieren

Datenblatt alterungsbeständiges Papier

Im Februar 2017 wurde eine Broschüre zusammengestellt. Zwar ist sie nicht mehr aktuell, für einen Einblick in gute Beispiele aus der Praxis lohnt es sich dennoch, einen Blick hineinzuwerfen.